SARS-CoV und SARS-CoV-2 Meldung an das RKI

Das am 19.05.2020 verabschiedete "2. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" sieht eine Meldung aller Untersuchungsergebnisse zum direkten und indirekten Nachweis von SARS-CoV und SARS-CoV-2 vor, unabhängig vom Ausfall des Ergebnisses. Die Meldung soll vom erstellenden Labor in pseudonymisierter Form an das Robert-Koch-Institut erfolgen. Auf Anfrage steht aktuell noch kein elektronischer Weg zur Verfügung, um die Informationen an das RKI zu übermitteln.