Neue Ausnahmekennnummer 32004

Zum 1. Juli 2018 gibt es die neue Ausnahmekennnummer 32004 zur Labordiagnostik vor Antibiotikaverordnung.

Es wurde vereinbart, dass sich die Kosten für diese neue Ausnahmekennnummer 32004 aufgenommenen Untersuchungen, darunter zum Beispiel auch die Bestimmung des Procalcitonin (neue GOP 32459) bei Atemwegserkrankungen, sich nicht auf den Wirtschaftlichkeitsbonus auswirken.

Weitere Informationen entnehmen Sie gerne dem angehängtem Einsender-Rundschreiben vom Mai 2018.