Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen in Kürze zusammen gefasst:
Ausnahmekennziffern
- gelten nur noch für indikationsbezogene Ziffernkränze
- werden nicht mehr auf dem Laborauftrag (Muster 10 und Muster 10 A) mitgeteilt
- das Labor kann deshalb keine Budgetmitteilung mehr erstellen
- werden ausschließlich im Praxisverwaltungssystem mitgeführt
- müssen in der Abrechnung der Praxis an die KV mitgeteilt werden (nicht mehr über Labor)
- ggf. sind mehrere Ausnahmekennziffern pro Behandlungsfall bei verschiedenen Indikationen notwendig
Wirtschaflichkeitsbonus
- Komplett neue Berechnungssystematik für den Wirtschaftlichkeitsbonus (teilweise sogar erhöhte Punktzahl)
- Erweiterung des Wirtschaftlichkeitsbonus für alle kurativen Arztfälle, also auch jene mit Ausnahmekennziffer (für Behandlungsfälle mit Ausnahmekennziffer wurde bis 31.03.18 kein Wirtschaftlichkeitsbonus gewährt)
- Laboruntersuchungenn können selbstverständlich wie gewohnt angefordert werden
Einführung neuer Begrifflichkeiten
- Unterer und oberer begrenzender Fallwert (ersetzen den bisherigen Laborbudgetrahmen)
- Arztpraxisspezifischer Fallwert (neu)
- Ziffernkranz (neu)
- Wirtschaftlichkeitsfaktor (bisher: prozentuale Anerkennung des Wirtschaftlichkeitsfaktors)
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in unserer Broschüre "Ausnahmekennziffern und Ziffernkränze", die Sie per E-Mail an <link>einsenderservice@laborarztpraxis.de oder per Fax an 069 669 003-459 anfordern können.
Oder besuchen Sie eine unserer Informationsveranstaltungen. Aktuelle Termine finden Sie in unserer Rubrik "Veranstaltungen".